Leben und Tod
Zeit mit eurem Kleinen Wunder
Ein selbstbestimmter und ganz individueller Abschied von eurem Kleinen Wunder ist so wichtig. Lasst euch von niemandem einreden, wie dieser auszusehen hat! Versucht ungewollte Ratschläge zu ignorieren und macht nur das, was für euch und für euren Weg der Trauer gut ist.
Das Kind sehen
Jede Mutter und jeder Vater hat ein Recht, sein Kind nach der Geburt zu sehen. Hier ist kein Krankenhaus befugt, den Eltern das Kind wegen einem, nach Meinung der Hebammen/ Ärzte „schlimmen Anblick“, nicht zu zeigen. Wenn ihr euer Kind – auch nach einer Ausschabung – sehen möchtet, so sprecht dies klar aus. Ihr könnt es auch zu einem späteren Zeitpunkt sehen, das muss nicht direkt nach der Entbindung geschehen. Gerade wenn ihr eine kleine natürliche Geburt oder eine Ausschabung vor euch habt, so ist es sinnvoll, den Ärzten/ Hebammen mitzuteilen, dass ihr euer Kind evtl. danach noch sehen möchtet. Es gibt nicht viele Eltern, die dies möchten und die Krankenhäuser sind deshalb meist nicht darauf eingestellt. Daher ist es gut, wenn ihr vorher Bescheid gebt, damit sie eurer Sternchen nicht direkt wegbringen. Wenn euer Kind noch eine Weile bei euch sein wird, könnt ihr dem Krankenhaus auch mitteilen, dass ihr so schnell wie möglich mit eurem Baby nach Hause gehen möchtet. So habt ihr die Möglichkeit, zusammen in eurem gewohnten Umfeld zu sein und euch dort von eurem Baby in Ruhe zu verabschieden.
Erinnerungen schaffen
Wenn ihr es schafft, sammelt so viele Eindrücke wie möglich. Ihr dürft eurer Baby einbalsamieren, streicheln, euch mit ihm unterhalten Ihr dürft alleine mit eurem Sternenkind sein. Schickt die Hebamme, den Arzt oder die Angehörigen einfach aus dem Raum, damit ihr Zeit für euch alleine habt. Foto- und Videoaufnahmen können gemacht werden. Dies mag euch in der momentanen Situation vielleicht sehr abschrecken und sehr unpassend wirken; so kann es doch für die Zukunft etwas sehr Intimes sein und von großer Bedeutung für euch werden. Ihr könnt von den Hebammen eine „Erinnerungsmappe“ von eurem Sternenkind erstellen lassen. Inhalt dieser Mappe sind meist Abdrücke und Bilder von einem Händchen/ Füßchen, evtl. einem Bild vom Köpfchen, die Größe und Gewicht des Kindes, sowie der Geburts- und Todestag eures Stillen Wunders. Meist wird diese Mappe ab der 12 Schwangerschaftswoche erstellt. Ihr könnt jedoch auch fragen, ob sie es euch auch schon bei eurem Sternchen unter der 12. Schwangerschaftswoche erstellen können. Hier werden dann jedoch keine Bilder hinzugefügt. Zudem könnt ihr fragen, ob sie eurem Sternchen ein Namensbändchen machen können. Wenn euer Stilles Wunder schon Haare hat, wäre es auch möglich, eine kleine Haarsträhne zu nehmen.
Taufe / Segen
Ihr könnt euer Kind auch noch Taufen oder Segnen lassen. Hierfür gibt es im Normalfall einen Klinikpfarrer oder Klinikseelsorger, die man auch schon im Vorfeld kontaktierten kann (dann kennt man die Person schon und lernt sie nicht erst im schlimmsten Moment kennen); auch wenn ihr es euch in der momentanen Situation noch nicht vorstellen könnt, jemanden „Ausenstehenden“ in dieser schlimmen Situation an eurer Seite zu haben, so kann es im Nachhinein eine große Hilfe und Bereicherung sein.
Abschied nehmen
Ein selbstbestimmter und ganz individueller Abschied von eurem Stillen Wunder ist so wichtig. Lasst euch von niemandem einreden, wie dieser auszusehen hat! Versucht ungewollte Ratschläge zu ignorieren und macht nur das, was für euch und für euren Weg der Trauer gut ist. In solch einer Situation kommen ganz unterschiedliche Gefühle in einem zum Vorschein (Wut, Ohnmacht, Hilflosigkeit, Angst, Trauer, sogar Humor ist möglich). Diese können sehr befremdend und beängstigend sein. Lasst euch davon nicht verunsichern, jeder reagiert unterschiedlich und ihr steht in dieser traumatischen Situation unter extremen Stress. Es ist alles erlaubt und es ist gut, wenn man seine Gefühle zulässt. Dies ist ein erster guter Schritt in Richtung Trauerarbeit. Wenn ihr euch mit der ganzen Situation im Moment überfordert fühlt, so ist es auch in Ordnung, wenn ihr euch erst zu einem späteren Zeitpunkt von eurem Baby verabschiedet (weitere Informationen findet man auch unter dem Button „Beerdigung“.
Weitere Schritte
Wenn ihr Fragen habt, fragt jetzt einfach alles, was ihr wissen möchtet, was euch wichtig ist. Es gibt keine blöden oder unpassenden Fragen. Kliniken sind verpflichtet, euch die weiteren Schritte (was mit eurem Baby nun gemacht wird), mitzuteilen. Sprecht dennoch ganz klare Worte aus. Sagt den Ärzten und Hebammen, was mit eurem Sternenkind geschehen soll bzw. was nicht. Es kommt leider immer noch sehr häufig vor, dass Krankenhäuser mit verstorbenen Babys unter 500g nicht würdevoll umgehen, sondern sie einfach entsorgen, ohne die Eltern vorher zu fragen, was sie gerne für ihr Sternenkind möchten. Ihr dürft die nächsten Schritte entscheiden! „Eine Obduktion wird durchgeführt, um einen Hinweis auf eine Todesursache zu erhalten, bzw. um bestimmte Todesursachen auszuschließen. Wenn das Kind eines Natürlichen Todes starb, bedarf es zu einer Obduktion die Zustimmung der Eltern.“ (vergleiche Initiative Regebogen e. V.) Möchtet ihr als Eltern keine Obduktion an eurem Baby vornehmen lassen, so teilt dies dem Krankenhaus eindeutig mit!
Anzeige und Beurkundung
Ihr dürft auch eine Geburts- und Todesanzeige in der Zeitung erstellen. Dies ist auch für die kleinsten Sternenkinder unter 500g möglich. Sternenkinder, die mit einem Gewicht von weniger als 500g zur Welt kommen, können beim Standesamt seit 05.2013 amtlich beurkundet und registriert werden. Wenn ihr nicht wisst, ob es ein Junge oder ein Mädchen ist, so dürft ihr selbst entscheiden, welches Geschlecht es sein soll. Auch dürft ihr eurem Baby einen Namen geben. Rückwirkend können alle Sterneneltern, die noch einen Nachweis über ihre “Fehlgeburt/Abort/Ausschabung/Verlust ihres Kindes“ haben, eine Beurkundung/ Registrierung ihres Kindes beantragen. Zudem darf man seinem Kind einen Namen geben. Dies ist nicht von einer bestimmten Dauer der Schwangerschaft oder von einem Mindestgewicht des tot geborenen Kindes abhängig. Die Neuregelung gilt auch für Eltern, deren Stilles Wunder bereits vor dem Inkrafttreten dieser Regelung nicht lebend zur Welt gekommen ist. Dies gilt auch dann, wenn es schon Jahrzehnte her ist (vergleiche sternenkinder-dresden.de). Ihr als Eltern habt das Recht, eure Rechte im Notfall auch einzuklagen!